Wie melde ich mich für meine Lehrveranstaltungen und Prüfungen an?

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Belegen und Abmelden von Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Hier finden Sie alle Informationen zur Erstregistrierung im LSF

Für alle Lehrveranstaltungen wie Übungen, Seminare, Exkursionen und Praktika ist eine Lehrveranstaltungsbelegung notwendig. Innerhalb der Belegfristen können Sie sich für Ihre Lehrveranstaltungen an- und abmelden. Für Vorlesungen ist keine Belegung /Anmeldung notwendig. Sie können Ihre Vorlesung im LSF "vormerken".

Wie gehe ich vor?
1. Startseite Ihres LSF-Zugangs
2. Links im Menü - Lehrveranstaltungen belegen/abmelden
3. "Ich akzeptiere die oben genannten Bedingungen" anklicken und – während der Belegungsfrist – Ihre Auswahl treffen.

Priorisieren Sie bei einer Veranstaltung immer so viele Kurse wie möglich. Dies erhöht Ihre Wahrscheinlichkeit einen Kursplatz bekommen. Wenn Sie sich nur für einen Termin anmelden – und dieser stark nachgefragt wird – kann es sein, dass Sie für die Veranstaltung in diesem Semester keinen Platz zugeteilt bekommen. Einige Veranstaltungen finden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt.

Welche Veranstaltungen in welchen Semestern angeboten werden, finden Sie in dem Studienplan der jeweiligen Studiengänge.

Eine "Vormerkung" im Stundenplan im LSF ist keine Anmeldung für Veranstaltungen oder Prüfungen!

Während des laufenden Semesters – im Sommersemester Mai/Juni und im Wintersemester Dezember/Januar – müssen Sie sich für alle Prüfungen Ihrer Module anmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Module, in denen Sie ECTS-Punkte erwerben wollen, für die Prüfungsformen wie beispielsweise Klausur, Hausarbeit, Referat, Übungsmappe, Praktikumsbericht, Exkursionsbericht, Seminararbeit, Unterrichtsanalyse. Es gibt in jedem Semester eine Prüfungsanmeldefrist, die auf der Homepage Geographie unter "Wichtige Termine" bekannt gegeben wird.

- Nur mit einer fristgerechten Prüfungsanmeldung können Sie an der Prüfung teilnehmen.
- Mit Hilfe der Funktion "Info über angemeldete Prüfungen" können Sie Ihre Prüfungsanmeldung nachvollziehen.

Um sich für eine Klausur anzumelden, müssen Sie nicht für die Vorlesung angemeldet sein.
Sollten Sie sich während des Prüfungsanmeldezeitraums entscheiden, doch nicht an der Prüfung teilzunehmen, dann können Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.

Ausnahme für Bachelor Hauptfach Studierende: Für das achtwöchige Berufspraktikum (PSTO 2019, P 17.2) erfolgt keine Prüfungsanmeldung über das LSF. Die Meldung über die bestandene Prüfungsleistung „Praktikumsbericht“ erfolgt über die Praktikumsbeauftragte direkt an das Prüfungsamt.

Auch für die Nachholklausur müssen Sie sich anmelden.

Sie werden für die Nachholklausur zugelassen, wenn Sie bereits an Regelklausur angemeldet waren und
1. anwesend waren und nicht bestanden haben.
2. krankheitsbedingt am Klausurtermin verhindert waren (Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit).
3. aufgrund einer Terminüberschneidung mit einer anderen Klausur nicht teilnehmen konnten (Antrag Kontaktstelle Geographie – Prüfungsamt PANI).
4. Ausnahmen: Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelor Hauptfach und Nebenfach 30/60 ECTS und das Abschlussmodul (Bachelorarbeit) im Bachelor Hauptfach. Wenn Sie z. B. bei der GOP nicht erscheinen, dann gilt dies als Erstversuch. Bei Fragen können Sie sich an das Prüfungsamt wenden.

Innerhalb einer "48-Stunden Frist“ können Sie Unstimmigkeiten mit dem Prüfungsamt - PANI - klären.

Falls Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfungsleistung (Klausur, Referat, etc.) nicht ablegen können, reichen Sie umgehend ein Attest beim PANI (Kontakstelle Geographie) ein.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist in diesem Fall nicht ausreichend. Beachten Sie zudem das "Merkblatt für das Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF, 222 KB)" des Prüfungsamtes (PANI Kontaktstelle Geographie), die "Guideline zur Abgabe ärztlicher Atteste (PDF, 112 KB)" sowie das "Formular für ärztliche Atteste (PDF, 93 KB)".

Alle Studierende können im LSF unter "Notenspiegel" Ihre Noten einsehen.

Gemäß des §11 Absatz 6 der PSTO 2019 gilt für Studierende im Bachelor Hauptfach, Bachelor Nebenfach sowie Master Human Geography und Umweltsysteme Folgendes:

"Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen, Modulteilprüfungen oder Teilleistungen können zur Notenverbesserung einmal im nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt. Die Sätze 1 bis 6 gelten nicht für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (§ 13), die Bachelorarbeit (§ 14) und die Disputation (§ 15)."

Die Wiederholungsklausur/ Nachholklausur gilt nicht als regulärer Termin und richtet sich ausschließlich an Studierende, die die Klausur im Erstversuch nicht bestanden haben oder nicht teilnehmen konnten (Attest).

Entscheidend für die Zuweisung der Veranstaltungsplätze ist bei jedem Studierenden ausschließlich die Semesterhöhe. Haben sich mehr Studierende für einen Kurs angemeldet als Plätze frei sind, so entscheidet bei gleicher Semesterhöhe das Losverfahren. Es spielt keine Rolle, wann Sie sich im Anmeldezeitraum für die Veranstaltung anmelden.

Die Satzung vom 24.07.2009 (PDF, 17 KB) regelt die Aufnahme von Studierenden in Lehrveranstaltungen.

Bitte beachten Sie stets die Anmeldezeiträume!

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums werden die Anmeldungen ungefähr eine Woche von der Studiengangskoordination bearbeitet. Während der Bearbeitungszeit lautet Ihr Status in Ihrem Stundenplan im LSF: "Platzvergabe noch nicht abgeschlossen. Bitte warten!" Sie können aber im Stundenplan des LSF unter "Belegdaten" ihre belegten Kurse im PDF-Format einsehen.

Nach der Bearbeitungszeit kann der Status für die jeweilige Veranstaltung im Stundenplan des LSF eingesehen werden. Dabei können verschiedene Status bei Ihrer Veranstaltungsanmeldung erscheinen:

  • ZU (zugelassen): Sie haben einen Veranstaltungsplatz erhalten. Wenn Sie im LSF für eine Veranstaltung (Seminar/Übung/Praktikum) zugelassen wurden, nehmen Sie entweder am ersten Termin der Veranstaltung oder an der Vorbesprechung teil. Sollten Sie ohne Begründung zu Beginn der ersten Veranstaltung oder der Vorbesprechung fehlen, verfällt ihr Anspruch auf einen Teilnehmerplatz automatisch.
  • WL (Warteliste): Sie stehen auf der Warteliste für die gewählte Veranstaltung und sind somit nachrückend. Nachrückende sollten unbedingt bei der Vorbesprechung bzw. 1. Sitzung der Veranstaltung anwesend sein, um ggf. gleich einen Platz zu erhalten. Prüfen Sie zudem regelmäßig ihren Status im LSF.
  • Hinweis: Verschwindet die Veranstaltung nach dem Anmeldezeitraum aus Ihrem LSF-Stundenplan, wurden Sie leider nicht für den Kurs zugelassen. Meist liegt das daran, dass sich mehr Studierende für die Veranstaltung angemeldet haben, als Plätze frei sind. Grundsätzlich sollten alle Studierende einen gewählten Kursplatz auch bekommen. Bei speziellen Veranstaltungen wie beispielsweise Hauptseminar/Große und Kleine Exkursion kann es aber zu ungleichen Anmeldeverteilungen kommen, wodurch eine Kurszulassung für alle Studierende nicht mehr gewährleistet ist. Nur wer auch wirklich zugelassen wurde, hat die Veranstaltung mit einem "zugelassen" im Stundenplan stehen.

Restplatzvergabe/Windhundverfahren: Gibt es nach der Verteilung der Veranstaltungsplätze noch freie Plätze, dann werden diese nach dem sogenannten Windhundverfahren vergeben. Dies bedeutet, dass die freien Plätze kurzfristig im LSF erscheinen: Wer sich als Erstes anmeldet, bekommt den Veranstaltungsplatz.

Weitere Informationen zur Funktionsweise des LSF wurden hier von der Zentralen Universitätsverwaltung der LMU für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch genauere Informationen zum Belegen und Abmelden von Kursen und Klausuren.