FAQ Prüfungsleistungen

Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Belegen und Abmelden von Prüfungen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Erstregistrierung im LSF

Während des laufenden Semesters – im Sommersemester Mai/Juni und im Wintersemester Dezember/Januar – müssen Sie sich für alle Prüfungen Ihrer Module anmelden. Dies gilt ausnahmslos für alle Module, in denen Sie ECTS-Punkte erwerben wollen, für die Prüfungsformen wie beispielsweise Klausur, Hausarbeit, Referat, Übungsmappe, Praktikumsbericht, Seminararbeit, Unterrichtsanalyse. Es gibt in jedem Semester eine Prüfungsanmeldefrist, die auf der Homepage Geographie unter "Wichtige Termine" bekannt gegeben wird.

- Nur mit einer fristgerechten Prüfungsanmeldung können Sie an der Prüfung teilnehmen.
- Mit Hilfe der Funktion "Info über angemeldete Prüfungen" können Sie Ihre Prüfungsanmeldung nachvollziehen.

Um sich für eine Klausur anzumelden, müssen Sie nicht für die Vorlesung angemeldet sein.
Sollten Sie sich während des Prüfungsanmeldezeitraums entscheiden, doch nicht an der Prüfung teilzunehmen, dann können Sie sich wieder im LSF von der Prüfung abmelden.

Ausnahme: Für Kleine Exkursionen und Bachelor- und Masterarbeiten und für das achtwöchige Berufspraktikum (PSTO Hauptfach 2019, P 17.2 "Bericht") ist KEINE Prüfungsanmeldung vorgesehen. Die Meldung über die bestandene Prüfungsleistung erfolgt direkt über die Dozierenden an das Prüfungsamt.

Sie müssen sich für alle Prüfungen wie Seminare, Hausarbeiten, Referate, Poster und Klausuren während des Prüfungsanmeldezeitraums im LSF unter Prüfungsan- und abmeldung anmelden. Für Kleine Exkursionen und Bachelor- und Masterarbeiten und für das achtwöchige Berufspraktikum (PSTO Hauptfach 2019, P 17.2 "Bericht") ist KEINE Prüfungsanmeldung vorgesehen. Die Meldung über die bestandene Prüfungsleistung erfolgt direkt über die Dozierenden an das Prüfungsamt.

Falls Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfungsleistung (Klausur, Referat, etc.) nicht ablegen können, reichen Sie umgehend den "Antrag auf Attest" und ein ärztliches Attest beim PANI (Kontakstelle Geographie) ein.

Beachten Sie hierzu die Guideline zur Abgabe ärztlicher Atteste (PDF, 112 KB)

Auch für die Nachholklausur müssen Sie sich anmelden.

Sie werden für die Nachholklausur zugelassen, wenn Sie bereits an Regelklausur angemeldet waren und
1. anwesend waren und nicht bestanden haben.
2. krankheitsbedingt am Klausurtermin verhindert waren (Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit).
3. aufgrund einer Terminüberschneidung mit einer anderen Klausur nicht teilnehmen konnten (Antrag Kontaktstelle Geographie – Prüfungsamt PANI).
4. Ausnahmen: Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelor Hauptfach und Nebenfach 30/60 ECTS und das Abschlussmodul (Bachelorarbeit) im Bachelor Hauptfach. Wenn Sie z. B. bei der GOP nicht erscheinen, dann gilt dies als Erstversuch. Bei Fragen können Sie sich an das Prüfungsamt wenden.

Innerhalb einer "48-Stunden Frist“ können Sie Unstimmigkeiten mit dem Prüfungsamt - PANI - klären.

Alle Studierende können im LSF unter "Notenspiegel" Ihre Noten einsehen.

Gemäß des §11 Absatz 6 der PSTO 2019 gilt für Studierende im Bachelor Hauptfach, Bachelor Nebenfach sowie Master Human Geography und Umweltsysteme Folgendes:

"Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen, Modulteilprüfungen oder Teilleistungen können zur Notenverbesserung einmal im nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt. Die Sätze 1 bis 6 gelten nicht für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (§ 13), die Bachelorarbeit (§ 14) und die Disputation (§ 15)."

Die Wiederholungsklausur/ Nachholklausur gilt nicht als regulärer Termin und richtet sich ausschließlich an Studierende, die die Klausur im Erstversuch nicht bestanden haben oder nicht teilnehmen konnten (Attest).