Nachteilsausgleich
Studierende mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen finden hier alle wichtigen Informationen zum Nachteilsausgleich.
Studierende mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen finden hier alle wichtigen Informationen zum Nachteilsausgleich.
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu Studienerschwernissen führen, die einen Nachteilsausgleich notwendig machen. Darunter versteht man Verfahren, die dem durch eine Beeinträchtigung entstehenden individuellen Nachteil im Studium entgegenwirken.
Bei Unklarheiten, welcher Nachteilsausgleich bei Ihrem Erkrankungsbild oder Ihrer Behinderung sinnvoll ist, raten wir Ihnen in jedem Fall, ein individuelles Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden der Beratungsstelle "Studierende mit Beeinträchtigung" zu vereinbaren.
Ein Vorteil gegenüber anderen Studierenden darf dadurch jedoch nicht entstehen. Wurde ein Nachteilsausgleich bewilligt, wirkt sich dieser nicht auf die Bewertung der Prüfungsleistung aus und wird auch nicht in Notennachweise oder Zeugnisse aufgenommen.
Eingeschriebene Studierende der LMU, die eine längerfristige Beeinträchtigung in Form einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung vorweisen. Für vorübergehende Beeinträchtigungen (z. B. eine gebrochene Hand) kann kein Nachteilsausgleich bewilligt werden. Hier empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Prüfungsamt Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls eine Krankmeldung für die betroffenen Prüfungen einzureichen und/oder eine Wiederholungsprüfung in Anspruch zu nehmen.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der Beratungsstelle der LMU. Diese berät Sie unter Einhaltung der Schweigepflicht, welche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beantragt werden können.
Sie beantragen den Nachteilsausgleich mit diesem Antragsformular. Sie können das Formular allein, oder in der Beratungsstelle, oder mit dem Behindertenbeauftragten ausfüllen.
Die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleiches muss mit einem aktuellen ärztlichen Attest (oder Schwerbehindertenausweis) nachgewiesen werden. Wichtige Informationen zum ärztlichen Attest finden Sie in diesem Schreiben.
Den Antrag auf Nachteilsausgleich (aus Schritt 2) reichen Sie zusammen mit dem Attest an den Prüfungsausschuss über das PANI (Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt) ein.
Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich. Dabei ist es Sache des Faches welche Maßnahmen genehmigt werden.
Sie erhalten vom PANI eine Bescheinigung über die gewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Der bescheinigte Nachteilsausgleich wird dann immer gewährt, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen möchten. Dazu müssen Sie Ihre Bescheinigung jedes Mal spätestens am Ende der Prüfungsanmeldung (LSF) den jeweiligen Dozierenden per E-Mail zusenden.