Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) anzufertigen. Ziel der Arbeit soll sein, dass das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten des Studierenden erkennbar wird.

Beachten Sie bitte auch die Seite des Münchner Zentrums für Lehrerbildung (MZL) zum Thema Schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit")sowie auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei.

Die Zuweisung der Betreuer:innen für die schriftliche Hausarbeit in der Geographie erfolgt zentral über das LSF. Hier ist eine Belegung nach Prioritäten erforderlich.

Wenn Sie in Ihrem Unterrichtsfach oder Didaktikfach Geographie Ihre schriftliche Hausarbeit verfassen möchten, dann beachten Sie bitte die untenstehenden Anmeldefristen.
Bitte beachten: Für das Lehramt an Gymnasien ist derzeit keine schriftliche Hausarbeit in der Geographiedidaktik möglich. Die übrigen Schularten können auch in der Didaktik eine schriftliche Hausarbeit verfassen.

Themenvorschläge der Dozierenden, bei denen die Schriftliche Hausarbeit absolviert werden kann, finden Sie unter Wichtige Termine. Ggf. können Sie sich auch mit Ihren zugeteilten Dozierenden über weitere (eigene) Themenvorschläge abstimmen.

Die Themenstellung und Arbeit kann inhaltlich auf Basis einer Literaturarbeit oder einer Kombination mit eigenen Gelände- und Laborarbeiten sowie Datenerhebung, etc. abgefasst werden. Die Hausarbeit in Geographie ist in deutscher Sprache abzufassen, soweit das Prüfungsamt nicht vorher Abweichendes genehmigt.

  • Termine unter Wichtige Termine: Anmeldung für die Betreuenden im LSF
  • Eine Woche nach Anmeldeschluss: Veröffentlichung der Betreuende und Absprache der Studierenden mit Dozierenden
  • 01. März: Start der fünfmonatigen Bearbeitungsfrist Beachte: Nach der Zuteilung der Betreuende ist keine weitere Anmeldung (bei Außenstelle des Prüfungsamts o.Ä.) notwendig.
  • 01. August: Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit bei Betreuenden und Abgabe der Empfangsbestätigung bei Prüfungsamt. Bitte beachten Sie die Fristen und benötigten Formulare der Außenstelle des Prüfungsamtes.
  • spätestens 01. Dezember: Gutachten zur schriftlichen Hausarbeit mit NOTE an die Außenstelle für Staatsexamen im Frühjahr. Geschieht durch Betreuende

  • Termine unter Wichtige Termine: Anmeldung für die Betreuenden im LSF
  • Eine Woche nach Anmeldeschluss: Veröffentlichung der Betreuende und Absprache der Studierenden mit Dozierenden
  • 01. September: Start der fünfmonatigen Bearbeitungsfrist. Nach der Zuteilung der Betreuende ist keine weitere Anmeldung (bei Außenstelle des Prüfungsamts o.Ä.) notwendig.
  • 01. Februar: Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit bei Betreuenden und Abgabe der Empfangsbestätigung bei Prüfungsamt. Bitte beachten Sie die Fristen und benötigten Formulare der Außenstelle des Prüfungsamtes.
  • spätestens 01. Juni: Gutachten zur schriftlichen Hausarbeit mit NOTE an die Außenstelle für Staatsexamen im Frühjahr. Geschieht durch Betreuende

  • Die Schriftliche Hausarbeit kann eine rein fachwissenschaftliche sein oder nach Absprache und Zustimmung des:der Betreuer:in auch eine Kombination mit fachdidaktischen Inhaltsmodulen sein.
  • Die Arbeit ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit.
  • Entsprechend bietet sich eine Gliederung mit folgenden Kapiteln an:
    • 1 Einleitung
1.1 Motivation und Themenstellung
1.2 Stand der Forschung
1.3 Zielsetzung, Fragestellung, Vorgehensweise
    • Kapitel X: Wissenschaftliche Diskussion
    • Kapitel Y: Zusammenfassung
  • Umfang:
    • Minimum 60 Seiten (Fließtext + Abbildungen, Tabellen, Fotos)
    • Maximum 75 Seiten
    • Zzgl. Quellenverzeichnisse, Datenblätter, Kartenanhänge, Anhänge generell
  • Zusammenfassung (nicht üblich in englischer Sprache)

  • Der Titel (sowie die gesamte Arbeit) ist nur in deutscher Sprache zu formulieren.
  • Die Gestaltung ist individuell bzgl. Schriftgröße/Fettdruck etc.
  • Der Foliendeckel muss das grüne/gelbe/rosafarbene Aufkleberschild (siehe Abgabe und dafür benötigte Formulare) bereits aufgeklebt enthalten.
  • Hier finden Sie ein beispielhaftes Deckblatt zum Download (PDF, 325 KB).

Sollten Sie eine Fristverlängerung über den 01. Februar / 01. August hinaus benötigen, stimmen Sie dies bitte mit Ihrer Betreuung ab. Bei Zustimmung, füllen Sie das entsprechende Formular zur Gewährung eines Nachtermins (PDF, 153 KB) für die Abgabe aus und lassen dies unterzeichnen.

Reichen Sie das durch die Betreuung unterzeichnete Formular bei der Außenstelle des Prüfungsamtes ein (auch digital unterzeichnete oder eingescannte Version per Mail möglich): Kontakt zur Außenstelle (unter Adressen).

Eine offizielle Frist zur Abgabe des entsprechenden Formulars existiert nicht. Bitte stimmen Sie dies frühzeitig mit Ihrer Betreuung ab. Es empfiehlt sich eine Abgabe spätestens einen Monat (bzw. früher) vor dem Abgabetermin im Februar/August.

Die Frist ist somit um 2 Monate verlängert:

  • 01. April: Frist zur Abgabe der schriftlichen Hausarbeit nach Fristverlängerung (ursprünglicher Termin: 01. Februar)
  • 01. Oktober: Frist zur Abgabe der schriftlichen Hausarbeit nach Fristverlängerung (ursprünglicher Termin: 01. August)

Zur Abgabe gilt: Ein gedrucktes und gebundenes Exemplar der schriftlichen Hausarbeit muss zum entsprechenden Termin der Betreuung vorliegen. Diese können ggf. auch eine zusätzliche digitale Abgabe anfordern.

Zur Abgabe der schriftlichen Hausarbeit benötigen Sie folgende Formulare der Außenstelle des Prüfungsamtes:

  • Ausgefüllte Empfangsbestätigung (PDF, 164 KB)beilegen. Die Betreuung unterzeichnet diese und gibt sie Ihnen zurück. Sie reichen die Empfangsbestätigung bei Meldung zur Prüfung/Staatsexamen ein (bzw. bei Gewährung eines Nachtermins fristgerecht nach).
  • Ausgefülltes Formular zum Gutachten (PDF, 19 KB)beilegen. Die Betreuung unterzeichnet dieses und leitet es inkl. des Gutachtens und der korrigierten Version der schriftlichen Hausarbeit an die Außenstelle des Prüfungsamtes weiter.
  • Aufkleber für die schriftliche Hausarbeit (je nach Schulart bitte Farbe beachten) ausfüllen und auf Deckfolie/Deckblatt der schriftlichen Hausarbeit kleben. Die Dokumente finden Sie unter dem angegebenen Link weiter unten unter "Vordrucke für schriftliche Hausarbeit". In diesem Dokument befinden sich 2 auszuschneidende Aufkleber, davon benötigen Sie allerdings nur einen für Ihre Abgabe.

In Hinblick auf die Prüfungsphasen der Staatsexamina hat sich eine Korrekturzeit von 4-6 Wochen bewährt.

Im Anschluss gibt die Betreuung das korrigierte, gebundene Exemplar inkl. schriftliches Gutachten (Umfang nach eigenem Ermessen, Vorschlag: 2-4 Seiten) + DIN A4-Formular zum Eintrag der Note per Postweg an:

Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen, Amalienstr. 52, 80799 München (per Hauspost).

Die Studierenden können bei Interesse die Ergebnisse selbstständig bei dem:der Betreuer:in anfragen. Anderenfalls wird die Note mit den Prüfungsergebnissen der Examina veröffentlicht.

Die Schriftliche Hausarbeit ist in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) > Kapitel II Besondere Bestimmungen für die Erste Staatsprüfung > Erster Teil Organisation und Verfahren > § 29 Schriftliche Hausarbeit geregelt.

Beachten Sie dabei auch die Absätze (3) – (6) und (9).