Exkursionen

Auf den Kleinen und Großen Exkursionen erleben Studierende Inhalte aus der Physischen und der Anthropogeographie direkt vor Ort.

Im Studium werden zwei Arten von Exkursionen angeboten: Kleine Exkursionen (3 Tage, auch einzeln aufgeteilt möglich) und Große Exkursionen. Dabei wird ein geographischer Raum erschlossen und theoretische Inhalte aus dem Studium werden im Gelände angesprochen, diskutiert und bewertet. Die Prüfungsleistungen erfolgen im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung.

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© Yannick Eckhardt

Tipps für die Vorbereitung

Die Große Exkursion richtet sich an Studierende des Bachelor Hauptfachs, des Lehramts und der beiden Masterstudiengänge. Dabei lernen die Teilnehmenden in etwa 10-12 Tagen die geographischen Zusammenhänge und Besonderheiten der Zielregion kennen und diskutieren diese kritisch. Der genaue Inhalt richtet sich nach dem Zielort und unterscheidet sich je nach den angebotenen Veranstaltungen. Es werden Exkursionen innerhalb Europas sowie ins außereuropäische Ausland angeboten. Die Großen Exkursionen finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester davor findet für die jeweiligen Exkursionen ein Vorbereitungsseminar statt. Bei einigen Exkursionen verbringen Sie die meiste Zeit im Freien - bei jedem Wetter. Entsprechende Kleidung für alle Wetterlagen und festes Schuhe gehören somit zur Grundausstattung. Ihre Exkursionsleiter:innen werden Sie bei der Vorbesprechung ihrer Exkursionen über die notwendige Garderobe und Ausstattung informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer Großen Exkursion immer ein Semester vor dem Exkursionstermin angesetzt ist. Die Anmeldefristen und aktuell angebotene Exkursionen finden Sie unter Wichtige Termine.

Das Modul "Große Exkursion" ist ein Pflichtmodul für Studierende im Bachelor Hauptfach, im Lehramtsstudiengang (Unterrichtsfach Geographie) und für Studierende der Masterstudiengänge am Department für Geographie. Mit Ihrer Immatrikulation haben Sie die geltende Prüfungs- und Studienordnung akzeptiert, Ihnen ist also schon zur Einschreibung bewusst, dass Sie eine Große Exkursion belegen werden.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über die Planung Ihrer Großen Exkursion. Um einen Eindruck von unseren Exkursionen bzgl. Ziele oder Kosten zu erhalten, informieren Sie sich über die aktuell angebotenen Großen Exkursionen oder kontaktieren Sie Philipp Namberger philipp.namberger@lmu.de und Peter Hasdenteufel peter.hasdenteufel@geographie.uni-muenchen.de.

Versorgung von Kindern oder Pflege von Angehörigen

Falls es Ihre familiäre Situation nicht zulässt in dem vorgesehenen Semester an einer Großen Exkursion teilzunehmen, gibt es beispielsweise die Möglichkeit eine Beurlaubung bei der Studentenkanzlei (ein Semester vorher) zu beantragen. Wenn das Urlaubssemester genehmigt ist, dann werden Ihre Fachsemester nicht weiter gezählt. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise Zeit für die Betreuung Ihrer Familienmitglieder zu gewinnen - ohne, dass Sie dafür Ihre Regelstudienzeit überschreiten. Ihre Große Exkursion können Sie zu einem Zeitpunkt durchführen, an dem Sie weniger Betreuung leisten müssen. Die Gründe für eine Beurlaubung sind divers. Sie finden diese und weitere Informationen auf der Seite "Beurlaubung vom Studium" der LMU.

Für den Fall, dass Sie eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen, können Sie Verhinderungspflege für die Zeit Ihrer Großen Exkursion beantragen. Das bedeutet, dass eine Pflegekraft Ihre Pflegetätigkeit - während Ihrer Abwesenheit - übernimmt. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Finanzierung

Grundsätzlich müssen alle Studierende die Große Exkursion selbst finanzieren. Das Department für Geographie kann die Kosten der Großen Exkursionen nicht übernehmen. Die Große Exkursion ist ein fester Bestandteil in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung, die Ihnen seit Immatrikulation bekannt ist. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, vorausschauend zu planen.

Meistens sind die angebotenen Exkursionen im Wintersemester etwas teurer, da sich die Ziele aufgrund der Wetterlage in größeren Entfernungen befinden. In der Regel wird im Sommersemester eine Vielfalt an verschiedensten Exkursionen angeboten - unter anderem auch kostengünstigere Alternativen. Diese befinden sich meistens in Deutschland oder dem nahe gelegenen Ausland, wodurch An- und Abreisekosten geringer ausfallen.

Beachten Sie, dass Sie vermutlich einen Teil der Kosten für Ihre Große Exkursion nachträglich wieder zurückerhalten. In der Regel können inhaltliche Programmpunkte (z.B. Museumseintritte oder Führungen) durch Studienzuschüsse finanziert werden. Wie hoch der Betrag ist, den Sie wieder zurückerhalten, ist von Exkursion zu Exkursion unterschiedlich und kann im Vorhinein nicht prognostiziert werden.

Außerdem können Sie verschiedene Förderungen zur Finanzierung Ihres Studiums in Erwägung ziehen. Das Studentenwerk München bietet dafür eine Beratungsstelle an. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Themen BAföG, Stipendien und Studienkredite dort hin.

  • Unfallversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" sind Sie während der Exkursion durch die LMU unfallversichert.
  • Krankenversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" müssen Sie krankenversichert sein. Somit sind Sie bei Inlandsexkursionen krankenversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht oder nur eingeschränkt im Ausland. Kontaktieren Sie vor der Exkursion Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sein, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Haftpflichtversicherung: Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch Ihren Status "immatrikuliert". Abgesehen davon ist eine Haftpflichtversicherung vermutlich die sinnvollste Versicherung überhaupt und einige Tarife decken bei Geländeaufenthalten entstandene Schäden, z.B. an der Einrichtung der Unterkunft oder an Geländegeräten, ab. Informieren Sie sich, ob Sie noch über Ihre Eltern versichert sind oder selbstständig versichert sein müssen.
  • Reiserücktrittsversicherung: Für längere Geländeaufenthalte, insbesondere mit teuren Langstreckenflügen sind Reiserücktrittsversicherungen zu empfehlen: Fragen Sie Ihre Exkursionsleitung, ob diese ggf. bereits durch den Reiseveranstalter abgedeckt sind oder nicht.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Exkursion auf den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amts über Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland.

  • Reisepass: Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses/Personalausweises
  • Visum: Für die Beantragung eines Visums sind Sie selbst verantwortlich. Je nach Staatsangehörigkeit können die Visabestimmungen variieren.
  • Impfungen: Für eventuell notwendige Impfungen (z.B. Hepatitis, Malaria...) sind Sie selbst verantwortlich. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Hausarztpraxis.

Auf Exkursionen, Geländeübungen oder Blockseminaren gelten die folgenden Regelungen:

  • Studierende können aufgrund gruppenschädlichen Verhaltens von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Studierende haben die Kosten für eine außerplanmäßige Rückreise selbst zu tragen.
  • Studierende haben selbst für die Krankenversicherung im Ausland zu sorgen.
  • Studierende haben selbst für eine Reiserücktrittversicherung zu sorgen, falls sie eine solche wünschen. Zum Abschluss einer solchen Versicherung wird nachdrücklich geraten.
  • Exkursionen erfordern eine Vorbereitung durch die Studierenden. Daher ist ein Rücktritt und ein Nachrücken anderer Studierender nur bis Beginn des zur Exkursion gehörenden Seminars möglich.
  • Mit Beginn des Seminars ist ein Rücktritt von der Exkursion nicht mehr ohne die Übernahme bereits angefallener Kosten möglich. Die Stornokosten für Exkursionen sind wie folgt gestaffelt:
    1. Ab dem Tag der Veröffentlichung der Teilnehmerlisten bis zur Vorbesprechung sind ggf. anfallende Umbuchungs- (falls ein/e Ersatz-Studierende/r den Platz übernimmt) bzw. Stornierungskosten (falls kein/e Ersatz-Studierende/n gefunden wird) zu tragen. Im Extremfall kann dies 100% der kalkulierten Kosten ausmachen.
    2. Ab der Vorbesprechung müssen bei Rücktritt alle tatsächlich anfallenden Kosten übernommen werden. Im Extremfall sind dies 100 % der kalkulierten Kosten.

Stornokosten für Geländepraktika und Blockseminar werden immer dann fällig, wenn nicht rechtzeitig Ersatzstudierende gefunden werden. Falls über ein Reisebüro gebucht wurde, richten sich die tatsächlichen Kosten immer nach den Konditionen des jeweiligen Reisebüros.