Studienabschluss

Ein Studium gilt mit der Bekanntgabe der Note der Gesamtnote des Studiengangs als abgeschlossen. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Notenbekanntgabe erfolgt.

Ein Studium gilt mit der Bekanntgabe der Note der Gesamtnote des Studiengangs als abgeschlossen. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Notenbekanntgabe erfolgt.

Konkretes Beispiel: letzte Prüfungsleistung am 15.03., (Gesamt-)Notenbekanntgabe am 15.04. Student wird mit Wirkung zum Ende des Sommersemesters, also zum 30.09. exmatrikuliert.

Studierende sollten sich für das der letzten Prüfungsleistung folgende Semester rückmelden, wenn absehbar ist, dass die Bekanntgabe der Noten erst im darauf folgenden Semester erfolgt. Dies ist allein schon wegen der möglicherweise notwendigen Prüfungswiederholung bei Misserfolg sinnvoll. Ohne Rückmeldung erfolgt die Exmatrikulation mit Wirkung zum Ende des letzten Semesters, für das Beiträge bezahlt wurden.

Studierende, die explizit nicht bis Ende des Semesters der Notenbekanntgabe immatrikuliert bleiben wollen, können sich jederzeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren. Das verhindert nicht den Abschluss des Studiums und die Ausstellung von Zeugnissen.