Bei Fragen, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Veranstaltungen, wenden Sie sich bitte an die Erasmus+-Beauftragten Dr. Philipp Namberger bzw. Dr. Peter Hasdenteufel. Bei Fragen zum Thema „Auslandspraktika” sowie deren Finanzierung über Stipendien wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle der LMU .
Akademischer Oberrat
ERASMUS-Programmbeauftragter, Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte
Allgemeine Fragen
In der Geographie wird das 5. Semester für ein Auslandssemester empfohlen, da im Vergleich zu anderen Semestern weniger Lehrveranstaltungen eingeplant sind. Häufig lassen sich die dort angesetzten Veranstaltungen auch im Sommersemester absolvieren. Somit könnten Sie die verpassten Veranstaltungen entweder im 6. Semester nachholen oder bereits im 4. Semester vorziehen. Allerdings sollten Sie sich diesbezüglich frühzeitig informieren.
Auslandsaufenthalte in anderen Semestern sind allerdings auch möglich. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Lehrveranstaltungen Sie vorziehen wollen bzw. welche Sie im Ausland absolvieren können.
- Je nach Partneruniversität, können Sie ein bis zwei Semester ins Ausland gehen.
- Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) kann ein maximal 12-monatiger Erasmus+-Auslandsaufenthalt gefördert werden. Erasmus+-Studienaufenthalte und -Praktika sind dabei kombinierbar.
Ein Auslandssemester kann grundsätzlich zum Sommer- oder zum Wintersemester gestartet werden. Gegebenenfalls gibt es Vorgaben zum Startsemester von Seiten der Partneruniversität. Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Vorlesungszeiträume der Partneruniversitäten von der LMU abweichen können. Richten Sie ihr genaues Abreisedatum also nach den Semesterzeiten und gegebenenfalls vorausgehenden Einführungsveranstaltungen der Partneruniversität.
Ja, im Rahmen von Erasmus+ besteht die Möglichkeit, ein gefördertes Praktikum innerhalb der EU zu absolvieren. Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie hier
In den meisten Fällen verlängert sich die Studiendauer durch den zusätzlichen Workload (vor allem bei zwei Semestern im Ausland). Es besteht aber trotz eines Auslandssemesters/-jahrs die Möglichkeit, das Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren, weswegen sich diese Frage nicht generalisiert beantworten lässt.
Im fünften Semester sind im Vergleich zu anderen Semestern wenige Lehrveranstaltungen zu belegen, weswegen sich dieses für ein Auslandssemester anbietet. Sie können die verpassten Veranstaltungen aus diesem Semester in der Regel auch im Sommersemester davor oder danach belegen. Beachten Sie allerdings, dass dies aber auch zusätzlichen Workload für Sie bedeutet. Alternativ können Sie sich auch gegebenenfalls Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, anerkennen lassen. Informationen zu Anrechnung finden Sie hier
- Bei einem einsemestrig geplanten Auslandsaufenthalt ist eine Verlängerung um ein weiteres Semester möglich. Sie benötigen dafür das Einverständnis Ihrer Gastuniversität und den Erasmus+-Beauftragten Ihrer Fakultät.
- Die Verlängerung muss spätestens einen Monat vor dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts eingereicht werden.
- Einen finanziellen Zuschuss für das zusätzliche Semester erhalten Sie nur, wenn noch Restmittel vorhanden sind. Kontaktieren Sie für Informationen dazu das International Office
Vor der Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für Erasmus+ ist der 15. Januar eines jeden Jahres für das darauffolgende akademische Jahr (Winter-und/oder Sommersemester).
Auf die Partneruniversitäten des Departments für Geographie können sich grundsätzlich alle Bachelorstudierende des Hauptfachs und des Nebenfachs sowie Lehramtsstudierende des Fachs Geographie bewerben. Teilweise ist eine Bewerbung von Masterstudierenden auch möglich.
Für Studierende, die nicht auf eine dieser Arten das Fach Geographie studieren, gibt es nur die Möglichkeit des Nachrückverfahrens, um einen Platz an einer der Kooperationen des Departments für Geographie zu erlangen.
Sie können sich für Erasmus+ bei bis zu vier Partnerkooperationen bewerben. Diese können sowohl aus Kooperationen mit Ihrem Hauptfach, als auch aus dem Nebenfach stammen. Beachten Sie allerdings die Voraussetzungen der jeweiligen Universität.
Ja, Sie können sich über Ihr Hauptfach und über Ihr Nebenfach bewerben. Reichen Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung in beiden Fachbereichen ein. Sie können trotz einer Bewerbung in zwei Fachbereichen nur vier Wunschkooperationen angeben. Eine Bewerbung außerhalb Ihrer Studiengänge ist lediglich über das Nachrückverfahren möglich.
Entscheidend bei der Auswahl sind die Qualität und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Sprachnachweis, Notenspiegel, Lebenslauf, etc.) sowie der Nutzen des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf und für die berufliche Entwicklung.
Wenn Sie die Frist Mitte Januar versäumt haben, steht Ihnen noch das Nachrückverfahren offen. Innerhalb des Nachrückverfahrens werden Plätze vergeben, die die Fakultäten nicht besetzen konnten. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Website des International Office.
Im Rahmen des zentralen Nachrückverfahrens werden Austauschplätze an Erasmus+-Partneruniversitäten vergeben, die von den Fakultäten im regulären Auswahlverfahren nicht vermittelt wurden.
Nach der Bewerbung
- Ihre Bewerbungsunterlagen werden geprüft und Sie erhalten in der Regel bis Ende Februar eine Rückmeldung.
- Bei positiver Rückmeldung nominieren wir Sie als Erasmus+-Student bei der Gastuniversität.
- Informieren Sie sich über das Bewerbungsverfahren Ihrer Gastuniversität.
- Ab April werden Ihnen alle wichtigen Unterlagen vom International Office (z.B. Grant Agreement, Learning Agreement, etc.) weitergeleitet.
- Reichen Sie die notwendigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei Ihrer Partneruniversität ein. Dann erhalten Sie den Annahmebescheid der Gastuniversität.
- Schauen Sie sich die angebotenen Kurse Ihrer Universität an und überlegen Sie, welche Kurse Sie davon belegen möchten. Klären Sie bereits ab, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können.
- Füllen Sie das Learning Agreement der LMU aus und holen Sie die erforderlichen Unterschriften ein.
Eine Beurlaubung ist sinnvoll, wenn Sie die Regelstudienzeit einhalten wollen. Meist führt ein Auslandsaufenthalt zu einer Verlängerung der Studiendauer. Die Anerkennungen der im Ausland bestandenen Studienleitungen sind trotz einer Beurlaubung möglich. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubssemesters keine Prüfungsleistungen an der LMU erbringen.
Bei einem zweisemestrigen Aufenthalt wird daher empfohlen sich nur im ersten Semester beurlauben zu lassen, damit sie nach Ihrer Rückkehr gegebenenfalls Leistungen (z.B. eine kleine Exkursion) ablegen können.
Weitere Informationen und den Antrag zur Beurlaubung finden Sie auf der Website der Studentenkanzlei.
Wenn Sie sich regulären Verfahren beworben haben, aber aufgrund mangelnder Plätze abgelehnt wurden, werden Sie für das Nachrückverfahren nominiert. Bei entsprechender Eignung leiten die Programmbeauftragten Ihre Bewerbung automatisch an das Referat Internationale Angelegenheiten weiter und schlagen Sie für das Nachrückverfahren vor. Eine separate Bewerbung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Sie werden diesbezüglich im April eine Rückmeldung erhalten.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche Kurse Sie sich bei uns anerkennen lassen können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anrechnung.
Das International Office bietet Workshops für die interkulturelle Vorbereitung für den Aufenthalt im europäischen Ausland an. Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite des International Office.