Studienzuschüsse

Zur Verbesserung der Studienbedingungen

Forschung

Die Studienzuschüsse werden der LMU zur Verbesserung von Studienbedingungen gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz bereitgestellt. Die Verwendung der Studienzuschüsse wird in Kommissionen beraten, bei denen die Studierenden paritätisch beteiligt sind. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Fachschaft können Anträge stellen.

Verantwortlich für die Verwaltung der Studienzuschüsse ist Frau Zeljka Pavkovic.

Hinweise zur Beantragung von Mitteln aus Studienzuschüssen

Rechtliche GrundlagenSatzung zur Verwendung von Studienzuschüssen (PDF, 23 KB) vom 24.09.2013
1. Änderung der Satzung (PDF, 22 KB) vom 11.02.2014
Antragsteller/inAlle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Fachschaft können Anträge stellen.
Was kann beantragt werden?Es können Sach- oder Personalmittel beantragt werden, die ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Beispiele für eine rechtmäßige Verwendung sind:
- Mehr Kleingruppenveranstaltungen
- Intensivere Fachstudienberatung
- Mehr studentische Tutorien
- Mehr Korrekturassistenz
- Eine bessere Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal
- Mehr Projektpraktika
- Längere Öffnungszeiten der Fachbibliothek
- Ein verbessertes EDV–Angebot
- Der Ausbau von Leihgerätepools (Notebooks, Beamer etc.)
- Eine verbesserte und modernere Lehrlaborausstattung
- Schaffung moderner Lernstrukturen (z.B. interaktive Elemente)
Was kann NICHT gefördert werden?- Die finanzielle Unterstützung einzelner Studierender durch Stipendien o.ä.
- Auszahlung von Mitteln an natürliche Personen
Wie stelle ich einen Antrag?Nach Aufruf zur Antragstellung per E-Mail können Anträge eingereicht werden. Jeder Antrag muss unterschrieben und eingescannt als PDF-Dokument geschickt werden: z.pavkovic@geographie.uni-muenchen.de
Handgeschriebene oder per Post eingereichte Anträge werden nicht angenommen.
Wann/wie werden Anträge beschlossen?Die Studienzuschusskommission berät über die Anträge und formuliert Empfehlungen. Die Vorschläge werden nach Unterzeichnung durch den/die Studiendekan/in dem/der Dekan/in zur Genehmigung vorgelegt.
AntragsformularBitte benutzen Sie das Antragsformular (DOCX, 180 KB).
ErfolgsüberprüfungDie Zuweisung von Mitteln aus Studienzuschüssen setzt zwingend die Dokumentation der Maßnahmen und ihre Überprüfung durch die Antragstellenden voraus.
Daher werden Folgeanträge - unabhängig von der Art der Maßnahmen - nur behandelt, wenn alle zu erbringenden Verwendungsnachweise (DOCX, 177 KB) der jeweiligen Antragstellenden vorliegen.
Was wurde bisher aus Studienzuschüssen finanziert?Aufstellungen über bisher geförderte Initiativen finden Sie in den Zusammenfassungen für die Zeiträume 2016-2023 (PDF, 328 KB) und 2007-2015 (PDF, 117 KB).