Bachelorarbeit im BSc. Geowissenschaften

Themen, Module und Vorlagen für BSc. Geowissenschaften

Themen Bachelorarbeiten

Die Module "Einführung wissenschaftliches Arbeiten und Datenverarbeitung" im 5. Semester sollen Sie auf die Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit im 6. Semester vorbereiten.

Es werden folgende Module im Wintersemester 25/26 der PStO 2022 angeboten:

  • WP 55 Einführung wissenschaftliches Arbeiten und Datenverarbeitung in der Geophysik
  • WP 56 Einführung wissenschaftliches Arbeiten in der Mineralogie
  • WP 57 Einführung wissenschaftliches Arbeiten und Datenverarbeitung in der Paläontologie und Geobiologie
  • WP 60 Einführung wissenschaftliches Arbeiten und Datenverarbeitung in der Geologie - TUM
  • WP 60 Einführung wissenschaftliches Arbeiten und Datenverarbeitung in der Geologie - LMU

Die angebotenen Themen(-bereiche) für Bachelorarbeiten im SS 26 (PDF, 159 KB) finden Sie hier.

Die Vorstellung der Bachelorarbeitsthemen an der TUM findet am Mittwoch, den 25. Juni 2025, 16:15-17:15 Uhr im 2408 (TU) statt.

Die Themen (-bereiche) der letzten Jahre (WP 47 - WP 52, PStO 2013 bzw. WP 49 - WP 54, PStO 2017) finden Sie hier zur Information:

Weitere Themen können auch individuell mit den jeweiligen Betreuern abgesprochen werden.

Informationen zu Bachelorarbeiten

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war.
Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers

Im April 2014 wurde eine Vorgehensweise im Umgang mit Plagiaten vom Prüfungsausschuss Bachelor Geowissenschaften erarbeitet. Diese wurde den Studierenden und Dozierenden am 16. April 2014 per E-Mail bekannt gegeben. Der Inhalt wird hiermit veröffentlicht:

Liebe Studenten, liebe Kollegen,

der BSc Geowissenschaften-Prüfungsausschuss hat sich am Montag zusammengesetzt, um der wachsenden Anzahl von Plagiatsfällen eine transparente und einheitliche Regelung entgegenzusetzen.

Liebe Studenten, wir möchten dabei betonen, dass es sich nach wie vor um wenige bedauerliche Einzelfälle handelt und wir wissen, dass die große Mehrheit von Euch mit redlichen Mitteln studiert.

Der rechtliche Rahmen für die Ahndung von Plagiaten ist bereits in §30 der BA-Prüfungsordnung angelegt - somit erfolgt hier nur eine Ausgestaltung, um alle Fälle einheitlich und für Studenten und Dozenten transparent zu handhaben. Die Ausgestaltung steht im Einklang mit den wesentlichen Grundsätzen der LMU und TUM-Direktiven. Die sofortige Exmatrikulation bei allen Plagiaten hat an den Universitäten, an denen sie eingeführt wurde, zu Härtefällen und zu einer informellen Grauzone des Nichtmeldens nach Dozentenermessen geführt und wir halten diese Regelung daher für nicht einheitlich und nicht transparent.

Wir haben uns deshalb am Montag für die folgende zweistufige Regelung entschieden, die wir am Montag beschlossen haben und ab sofort umsetzen:

1. Plagiate bezeichnen das Übernehmen fremder Texte, Darstellungen, Abbildungen oder elektronische Formate (Dateien) ohne Kennzeichnung in allen Arten von schriftlichen Ausarbeitungen (z.B. Berichte, Hausarbeiten, Seminar- und Abschlussarbeiten oder ähnliche). Unter diese Definition von Plagiaten fällt nicht das Abschreiben in Klausuren.

2. Stufe 1 Verwarnung: die vom Plagiat betroffene Prüfungsleistung wird beim ersten Mal und bei nicht schwerwiegenden Fällen (i) mit 5 gewertet, (ii) der Fall wird obligatorisch vom Dozenten an den Prüfungsausschuss per Email gemeldet und (iii) ein Verwarnungsgespräch erfolgt.

3. Stufe 2 Exmatrikulation: Die Exmatrikulation erfolgt automatisch im Wiederholungsfall, also falls ein Student zum 2. Mal ein Plagiat begeht oder bei besonders schwerwiegenden Fällen auch beim ersten Plagiatsfall. Zu den besonders schwerwiegenden Fällen zählen grundsätzlich Plagiate in der BA-Arbeit, ansonsten entscheidet der Prüfungsausschuss über die besondere Schwere.

Wichtig ist, dass Fälle ausnahmslos von den Dozenten formlos per Email an den Prüfungsauschuss BSc Geowissenschaften gemeldet werden (LMU/TUM-Direktive), um eine einheitliche informatorische Basis zu haben.

Damit hoffen wir hoffen weiterhin auf sehr wenige und zukünftig abnehmende Fälle

Mit den besten Grüßen

Ihr BSc-Geo-Prüfungsauschuss


Zusätzliche Hinweise zu Bachelorarbeiten

Themen für Bachelor- und Masterarbeiten

Die meisten Themen können sowohl als Bachelor- als auch als umfangreichere Masterarbeit vergeben werden.
Die inhaltliche Voraussetzung für eine Bachelorabeit in der Vertiefung Geobiologie/Paläontologie ist das Bestehen folgender drei Lehrveranstaltungen:

  • P3.1 Erdgeschichte
  • WP 21 Allgemeine Paläontologie
  • WP 23 Ökologie und Evolution.

Bewerbungsschluss ist der 1. Januar in jedem Jahr. Die Auswahl findet bis Ende Januar statt.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:

  • Lebenslauf
  • Letter of Motivation (maximal 1 Seite, auf Deutsch oder Englisch). Aus diesem Motivationsschreiben muss klar hervorgehen um welches Thema Sie sich bewerben, warum Sie sich dafür interessieren und welche Vorkenntnisse Sie mitbringen.
  • Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten). Sollten noch nicht alle Noten/Kurse eingetragen sein listen Sie diese bitte gesondert auf.
Schicken Sie bitte Ihre Bewerbung als PDF (zusammengefasst in EINER einzigen Datei). Kontaktpersonen entnehmen Sie bitte der obigen Tabelle.