Promotion & Habilitation
Qualifikationsverfahren
Qualifikationsverfahren
An der Fakultät für Geowissenschaften ist eine Promotion in den Fächern Physische Geographie, Anthropo- oder Wirtschaftsgeographie sowie Geochemie, Geobiologie, Geologie, Geophysik, Kristallographie, Mineralogie, Paläontologie, Petrologie oder Vulkanologie möglich.
Bevor Sie sich für ein Promotionsstudium anmelden, registrieren Sie sich bitte mit Hilfe des Registrierungsformulars.
Bitte laden Sie den Zulassungsantrag zum Promotionsstudium (PDF, 104 KB) zur Vorlage bei der Studentenkanzlei herunter.
Bitte beachten:
Für Promovierende, die sich ab dem 1.4.2024 registrieren, gilt eine neue Promotionsordnung (PDF, 275 KB).
Für Promovierende, die sich bereits vor dem 1.4.2024 registriert haben, gilt noch die alte Promotionsordnung (PDF, 149 KB) zusammen mit der ersten Satzungsänderung (PDF, 25 KB).
Beachten Sie bitte: Anlässlich der Einreichung Ihrer Dissertation müssen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (PDF, 480 KB) ausfüllen und mit allen dort angegebenen Unterlagen im Dekanat einreichen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abgabe.
Nach Eingang der Gutachten erfolgt die Auslage im Dekanat: mind. 2 Wochen in der Vorlesungszeit, mind. 6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
Einladung zur Disputation: 8 Tage vor Prüfungstermin
An der Fakultät für Geowissenschaften ist eine Habilitation in den an der Fakultät vertretenen Fächern möglich.
§1 der Habilitationsordnung
Ziel der Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem Fachgebiet der Fakultät für Geowissenschaften (Lehrbefähigung). Das Fachgebiet muss in der Fakultät durch eine Professur vertreten sein. Das Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders befähigten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbständig Aufgaben in Lehre und Forschung wahrzunehmen und sich so für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.
Bitte beachten Sie die aktuelle Habilitationsordnung (PDF, 74 KB).
Antragstellung
Es ist erforderlich einen schriftlichen Antrag auf Annahme als Habilitand/in (PDF, 80 KB) an den Dekan mit Angabe des Fachgebietes zu stellen.